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   SG Koblenz, 21.07.2003 - S 8 KR 247/02   

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https://dejure.org/2003,36714
SG Koblenz, 21.07.2003 - S 8 KR 247/02 (https://dejure.org/2003,36714)
SG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2003 - S 8 KR 247/02 (https://dejure.org/2003,36714)
SG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - S 8 KR 247/02 (https://dejure.org/2003,36714)
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  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Auszug aus SG Koblenz, 21.07.2003 - S 8 KR 247/02
    Die daraufhin von der Klägerin beauftrage Rechtsanwältin erläuterte zum einen, dass der Augenarzt in seiner Verordnung Bezug auf die Bescheinigung nehme, und wies auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.04.1998 (Az: B 3 KR 6/97) hin, wonach einem blinden Versicherten auch die Braillezeile im Hinblick auf sein Grundbedürfnis auf Information zu gewähren sei.

    So kann allein mit der Braillezeile - wenn auch nicht komplett, so doch substantiell deutlicher- das vom Bundessozialgericht ausdrücklich erwähnte und zudem auch grundrechtlich geschützte Grundbedürfnis auf Information befriedigt werden (siehe oben erwähntes Urteil des BSG zur Gewährung einer Braillezeile vom 16.04.1998, Az: B 3 KR 6/97 R).

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus SG Koblenz, 21.07.2003 - S 8 KR 247/02
    Bei der Aufrüstung des Vorlesegerätes "Poet 2" um die Braillezeile handelt es sich nicht um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, da diese Aufrüstung speziell für sehbehinderte Menschen konzipiert worden ist und ausschließlich von diesem Personenkreis genutzt wird (siehe zu diesen Kriterien: Urteil des BSG vom 16.09.1999, Az: B 3 KR 1/99 R mwN, zitiert in: SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 = BSGE 84/266).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus SG Koblenz, 21.07.2003 - S 8 KR 247/02
    Die Notwendigkeit eines Hilfsmittels als Behinderungsausgleich besteht nach der überzeugenden Rechtsprechung des BSG nur dann, wenn durch diesen Ausgleich elementare Grundbedürfnisse des Versicherten sichergestellt werden sollen (siehe hierzu: Urteil des BSG vom 03.11.1999, Az: B 3 KR 3/99 R).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Lese-Sprech-Gerät - Braillezeile -

    Auszug aus SG Koblenz, 21.07.2003 - S 8 KR 247/02
    Diese Grundsätze hat das Bundessozialgericht in einem kürzlich ergangen Urteil vom 21.11.2002 (Az: B 3 KR 4/02 R) nochmals bekräftigt.
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